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Radio - jeder darf mal senden
Artikel vom 27.01.2012, von gabriele
Für viele Menschen gehört das Radio ebenso selbstverständlich zum Alltag wie das Auto oder die Mahlzeiten. Für die einen beginnt der Tag mit Radio, was ihnen auch genügt. Manche aber mögen sich dafür interessieren, was dahinter steckt. Denn sie vermissen vielleicht etwas oder sie würden beispielsweise manches anders oder besser machen wollen, wenn sie selber senden dürften.
Die Möglichkeit zum selber senden ist mittlerweile durchaus gegeben, nämlich durch das sogenannte Webradio, was bedeutet, dass Sie mit einem geeignetem Tool in der Lage sind, per Internet empfangbare Übertragungen zu senden. 
Allerdings beschränken sich die Optionen auf den reinen Online-Betrieb.
Wer einen 'richtigen? Sender einrichten will, muss etwas mehr Aufwand betreiben, um sämtliche technischen und organischen Voraussetzungen eines Privatsenders zu erfüllen. Dies ist seit Mitte der 80er Jahre gesetzlich möglich. Im Rahmen des dualen Systems dürfen heute private Unternehmen neben den öffentlich rechtlichen Anstalten agieren. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk nennt sich die Organisationsform als auch die Gesamtheit von bestimmten Programmen und Anstalten, welche sich gesetzlich verpflichtend in den Dienst der Öffentlichkeit stellen. Dies klingt etwas abstrakt, hat aber seinen handfesten Hintergrund. Trotz aller Diskussionen und Kritik am Gebührensystem, die mit dem Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk verbunden sind, werden oftmals die ideellen Grundlagen dieser Anstalten übersehen. Aus der Erfahrung des Missbrauchs zu Anfang des 20. Jahrhunderts von Rundfunkanstalten zum Zweck staatlicher Propaganda, wurden nach dem britischen Vorbild BBC unabhängige Sendestationen geschaffen, die sich durch Beiträge finanzierten, um unabhängig zu sein. Im Laufe der Zeit wurden verschiedenen Landesrundfunkanstalten unter dem Begriff ARD vereint. Neuestes Unternehmen dieses System in Deutschland ist der RBB, welcher durch eine Fusion des Senders Freies Berlin mit dem Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg gegründet wurde. Jedoch ist verständlich, dass im Zuge des immer stärker werdenden Wettbewerbs im Sendebereich sich private Unternehmen von dem Gebührensystem der Öffentlich Rechtlichen benachteiligt fühlen. Auch wird teilweise eine Verflechtung von Parteipolitik und kommerziellen Interessen unterstellt, was dem eben dargestellten Sinn der Missbrauchsprävention natürlich eindeutig widersprechen würde.
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